- Last updated
- October 7, 2021
- Organization
- Test Organisation
- Categories
- Regions and cities, Transport
Description
Als Kunstbauten gelten : Brücken / Überführungen / Unterführungen / Galerien / Tunnels / Verankerte Stützmauern /Verankerte Bohrpfahlwände / Trottoirauskragungen / Bachdurchlässe / Rippenkonstruktionen / Bacheindeckungen / Spezielle Schutzbauten. Grundsätzlich gilt: Entsteht für den Strassenbenützer eine Gefährdung, die durch Mängel (Extremfall Einsturz) verursacht werden könnte, ist das Objekt im Kunstbautenverzeichnis aufzuführen. Es erfolgt dann die Kontrolle im 5 - Jahresrhythmus. Nicht verankerte Stützmauern, sowie Bachdurchlässe in Form von Betonröhren oder Eiformrohren gehören in den Aufgabenbereich des betrieblichen Unterhaltes und werden somit nicht im Kunstbautenverzeichnis aufgeführt.
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Additional information
- Identifier
- ca6f8e42-6a74-43c7-841a-04e515c7446d@organisation-test
- Issued date
- September 10, 2020
- Modified date
- October 7, 2021
- Conforms to
- -
- Publisher
- SZ Amt für Geoinformation
- Contact points
- agi@sz.ch
- Languages
- German
- Further information
- geocat.ch permalink
- Landing page
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- Documentation
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- Temporal coverage
- -
- Spatial coverage
- Kanton Schwyz (SZ)
- Update interval
- Annual
- Metadata Access
- API (JSON) Download XML