Last updated
October 7, 2021
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Organization
Test Organisation

Description

Als Kunstbauten gelten : Brücken / Überführungen / Unterführungen / Galerien / Tunnels / Verankerte Stützmauern /Verankerte Bohrpfahlwände / Trottoirauskragungen / Bachdurchlässe / Rippenkonstruktionen / Bacheindeckungen / Spezielle Schutzbauten. Grundsätzlich gilt: Entsteht für den Strassenbenützer eine Gefährdung, die durch Mängel (Extremfall Einsturz) verursacht werden könnte, ist das Objekt im Kunstbautenverzeichnis aufzuführen. Es erfolgt dann die Kontrolle im 5 - Jahresrhythmus. Nicht verankerte Stützmauern, sowie Bachdurchlässe in Form von Betonröhren oder Eiformrohren gehören in den Aufgabenbereich des betrieblichen Unterhaltes und werden somit nicht im Kunstbautenverzeichnis aufgeführt.

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Additional information

Identifier
ca6f8e42-6a74-43c7-841a-04e515c7446d@organisation-test
Issued date
September 10, 2020
Modified date
October 7, 2021
Conforms to
-
Publisher
SZ Amt für Geoinformation
Contact points
agi@sz.ch
Languages
German
Further information
geocat.ch permalink
Landing page
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Documentation
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Temporal coverage
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Spatial coverage
Kanton Schwyz (SZ)
Update interval
Annual
Metadata Access
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