Last updated
October 7, 2021
Terms of use
Open use. Must provide the source.
Organization
Test Organisation
Format
WMS

Description

Als Kunstbauten gelten : Brücken / Überführungen / Unterführungen / Galerien / Tunnels / Verankerte Stützmauern /Verankerte Bohrpfahlwände / Trottoirauskragungen / Bachdurchlässe / Rippenkonstruktionen / Bacheindeckungen / Spezielle Schutzbauten. Grundsätzlich gilt: Entsteht für den Strassenbenützer eine Gefährdung, die durch Mängel (Extremfall Einsturz) verursacht werden könnte, ist das Objekt im Kunstbautenverzeichnis aufzuführen. Es erfolgt dann die Kontrolle im 5 - Jahresrhythmus. Nicht verankerte Stützmauern, sowie Bachdurchlässe in Form von Betonröhren oder Eiformrohren gehören in den Aufgabenbereich des betrieblichen Unterhaltes und werden somit nicht im Kunstbautenverzeichnis aufgeführt.

Additional information

Identifier
Issued date
September 10, 2020
Modified date
October 7, 2021
Languages
German
Access URL
https://map.geo.sz.ch/mapserv_proxy?SERVICE=WMS&REQUEST=GetCapabilities
File size
-
Format
WMS
-