Zuletzt aktualisiert
7. Oktober 2021
Nutzungsbedingungen
Open use. Must provide the source.
Organisation
Test Organisation
Format
WMS

Beschreibung

Als Kunstbauten gelten : Brücken / Überführungen / Unterführungen / Galerien / Tunnels / Verankerte Stützmauern /Verankerte Bohrpfahlwände / Trottoirauskragungen / Bachdurchlässe / Rippenkonstruktionen / Bacheindeckungen / Spezielle Schutzbauten. Grundsätzlich gilt: Entsteht für den Strassenbenützer eine Gefährdung, die durch Mängel (Extremfall Einsturz) verursacht werden könnte, ist das Objekt im Kunstbautenverzeichnis aufzuführen. Es erfolgt dann die Kontrolle im 5 - Jahresrhythmus. Nicht verankerte Stützmauern, sowie Bachdurchlässe in Form von Betonröhren oder Eiformrohren gehören in den Aufgabenbereich des betrieblichen Unterhaltes und werden somit nicht im Kunstbautenverzeichnis aufgeführt.

Zusätzliche Informationen

Identifier
Publikationsdatum
10. September 2020
Änderungsdatum
7. Oktober 2021
Sprachen
Deutsch
Zugangs-URL
https://map.geo.sz.ch/mapserv_proxy?SERVICE=WMS&REQUEST=GetCapabilities
Dateigrösse
-
Format
WMS
-