Dernière mise à jour
7 octobre 2021
Conditions d'utilisation
Organisation
Test Organisation

Description

Als Kunstbauten gelten : Brücken / Überführungen / Unterführungen / Galerien / Tunnels / Verankerte Stützmauern /Verankerte Bohrpfahlwände / Trottoirauskragungen / Bachdurchlässe / Rippenkonstruktionen / Bacheindeckungen / Spezielle Schutzbauten. Grundsätzlich gilt: Entsteht für den Strassenbenützer eine Gefährdung, die durch Mängel (Extremfall Einsturz) verursacht werden könnte, ist das Objekt im Kunstbautenverzeichnis aufzuführen. Es erfolgt dann die Kontrolle im 5 - Jahresrhythmus. Nicht verankerte Stützmauern, sowie Bachdurchlässe in Form von Betonröhren oder Eiformrohren gehören in den Aufgabenbereich des betrieblichen Unterhaltes und werden somit nicht im Kunstbautenverzeichnis aufgeführt.

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Identifier
ca6f8e42-6a74-43c7-841a-04e515c7446d@organisation-test
Date de publication
10 septembre 2020
Date de modification
7 octobre 2021
Editeur
SZ Amt für Geoinformation
Points de contact
agi@sz.ch
Langues
Allemand
Informations complémentaires
geocat.ch permalink
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Documentation
Couverture temporelle
-
Couverture spatiale
Kanton Schwyz (SZ)
Intervalle d'actualisation
Annuel
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