Dernière mise à jour
7 octobre 2021
Conditions d'utilisation
Open use. Must provide the source.
Organisation
Test Organisation
Format
WFS

Description

Als Kunstbauten gelten : Brücken / Überführungen / Unterführungen / Galerien / Tunnels / Verankerte Stützmauern /Verankerte Bohrpfahlwände / Trottoirauskragungen / Bachdurchlässe / Rippenkonstruktionen / Bacheindeckungen / Spezielle Schutzbauten. Grundsätzlich gilt: Entsteht für den Strassenbenützer eine Gefährdung, die durch Mängel (Extremfall Einsturz) verursacht werden könnte, ist das Objekt im Kunstbautenverzeichnis aufzuführen. Es erfolgt dann die Kontrolle im 5 - Jahresrhythmus. Nicht verankerte Stützmauern, sowie Bachdurchlässe in Form von Betonröhren oder Eiformrohren gehören in den Aufgabenbereich des betrieblichen Unterhaltes und werden somit nicht im Kunstbautenverzeichnis aufgeführt.

Informations complémentaires

Identifier
Date de publication
10 septembre 2020
Date de modification
7 octobre 2021
Langues
Allemand
URL d'accès
https://map.geo.sz.ch/mapserv_proxy?SERVICE=WFS&REQUEST=GetCapabilities
Taille du fichier
-
Format
WFS
-