Zuletzt aktualisiert
14. Februar 2017
Nutzungsbedingungen
Open use. Must provide the source.
Organisation
Test Organisation
Format
WMS

Beschreibung

Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten" sowie weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahmeregelungen in den Baureglementen zu den Nutzungsplänen der Gemeinden. Der Datensatz enthält nur diejenigen Waldabstandslinien, die aufgrund einer Sonderbestimmung im Baureglement der Gemeinde gegenüber dem gesetzlich festgelegten Waldabstand von 15 m einen Minderabstand zulassen.

Zusätzliche Informationen

Identifier
Publikationsdatum
14. Februar 2017
Änderungsdatum
14. Februar 2017
Sprachen
Deutsch
Zugangs-URL
https://map.geo.sz.ch/mapserv_proxy?SERVICE=WMS&REQUEST=GetCapabilities
Dateigrösse
-
Format
WMS
-