Zuletzt aktualisiert
1. April 2017
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Beschreibung

Um die freie Verfügung über den benötigten Boden für den Bau von Kantons- und Gemeindestrassen zu sichern, kann der Staat, bzw. die Gemeinde, Pläne mit belegten Zonen erstellen. Die Festlegung der belegten Zonen wird in den Gemeinden durch Veröffentlichung im Amtsblatt, durch öffentlichen Anschlag und durch Auflegung der Pläne auf der Gemeindeschreiberei bekannt gegeben. Die bereinigten Pläne dieser belegten Zonen liegen auf der Gemeindeschreiberei auf, wo sie eingesehen werden können Die Festlegung der belegten Zonen tritt nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. In den belegten Zonen darf ohne Bewilligung der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) für eine Kantonsstrasse, des Gemeinderates für eine Gemeindestrasse, kein Neu- und kein Umbau ausgeführt werden, der den Wert des Gebäudes oder des Grundstückes vermehrt. Die Bewilligung kann erteilt werden, wenn die vorgesehenen Arbeiten den Bau der Strasse nicht erschweren oder verteuern und die Festlegung der Baugrenzen nicht behindern. Die belegten Zonen werden sogleich nach der öffentlichen Auflage eines Baugrenzen- oder eines Ausführungsplanes aufgehoben, spätestens jedoch 8 Jahre nach deren Errichtung.

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Identifier
de97f2d3-b629-4f47-84f2-1b548ecd74ed@geoinformation_kanton_freiburg
Publikationsdatum
1. April 2017
Änderungsdatum
-
Publisher
Service des ponts et chaussées du canton de Fribourg
Kontaktstellen
christophe.emery@fr.ch
Sprachen
  • Deutsch
  • Französisch
Weitere Informationen
geocat.ch permalink
Landing page
https://map.geo.fr.ch/?dataTheme=Routes%20cantonales
Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
-
Räumliche Abdeckung
Canton de Fribourg (FR)
Aktualisierungsintervall
Unregelmässig
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