Ultimo aggiornamento
aprile 1,2017
Condizioni d'uso

Descrizione

Um die freie Verfügung über den benötigten Boden für den Bau von Kantons- und Gemeindestrassen zu sichern, kann der Staat, bzw. die Gemeinde, Pläne mit belegten Zonen erstellen. Die Festlegung der belegten Zonen wird in den Gemeinden durch Veröffentlichung im Amtsblatt, durch öffentlichen Anschlag und durch Auflegung der Pläne auf der Gemeindeschreiberei bekannt gegeben. Die bereinigten Pläne dieser belegten Zonen liegen auf der Gemeindeschreiberei auf, wo sie eingesehen werden können Die Festlegung der belegten Zonen tritt nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. In den belegten Zonen darf ohne Bewilligung der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) für eine Kantonsstrasse, des Gemeinderates für eine Gemeindestrasse, kein Neu- und kein Umbau ausgeführt werden, der den Wert des Gebäudes oder des Grundstückes vermehrt. Die Bewilligung kann erteilt werden, wenn die vorgesehenen Arbeiten den Bau der Strasse nicht erschweren oder verteuern und die Festlegung der Baugrenzen nicht behindern. Die belegten Zonen werden sogleich nach der öffentlichen Auflage eines Baugrenzen- oder eines Ausführungsplanes aufgehoben, spätestens jedoch 8 Jahre nach deren Errichtung.

Risorse

Informazioni aggiuntive

Identificatore
de97f2d3-b629-4f47-84f2-1b548ecd74ed@geoinformation_kanton_freiburg
Data di rilascio
aprile 1,2017
Data di modifica
-
Editore
Service des ponts et chaussées du canton de Fribourg
Punti di contatto
christophe.emery@fr.ch
Lingue
  • Tedesco
  • Francese
Addizionali informazioni
geocat.ch permalink
Landing page
https://map.geo.fr.ch/?dataTheme=Routes%20cantonales
Documentazione
Copertura temporale
-
Copertura spaziale
Canton de Fribourg (FR)
Intervallo di aggiornamento
Irregolare
Accesso ai metadati
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christophe.emery@fr.ch