Last updated
May 11, 2012
Terms of use

Description

Um die Bezeichnung „Alpprodukt“ (z.B. Alpkäse) verwenden zu können, müssen die Rohstoffe aus dem Sömmerungsgebiet stammen und auch dort verarbeitet werden. Die Verarbeitung folgender Produkte darf auch ausserhalb des Sömmerungsgebiets stattfinden: genussfertige Milch; genussfertiger Rahm; Reifung der Käse sowie die Schlachtung und Zerlegung der Tiere. Die Bezeichnung „Alp“ darf auch in der Kennzeichnung eines aus mehreren Zutaten zusammengesetzten Lebensmittels verwendet werden, auch wenn das Lebensmittel selbst die Anforderungen für die Verwendung der Bezeichnung „Alp“ nicht erfüllt. Die Bezeichnung „Alp“ darf sich ausschliesslich auf die betreffenden Zutaten beziehen (z.B. „Jogurt aus Alpmilch“) (SR 910.19).

Resources

Additional information

Identifier
843b3f48-ec98-4143-b9e6-1db1ad6ddac0@bundesamt-fur-landwirtschaft-blw
Issued date
May 11, 2012
Modified date
-
Publisher
Bundesamt für Landwirtschaft
Contact points
info@blw.admin.ch
Languages
  • English
  • German
  • French
  • Italian
Further information
Landing page
https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/instrumente/kennzeichnung/berg-und-alp.html
Documentation
Temporal coverage
-
Spatial coverage
Schweiz
Update interval
-
Metadata Access
API (JSON) Download XML

Got questions?

Ask the publisher directly

info@blw.admin.ch