Last updated
April 16, 2024
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Description

Sondernutzungspläne regeln die Überbaubarkeit von Teilgebieten der Gemeinde. Sie ergänzen oder verfeinern die nutzungsplanerische Grundordnung (Art. 46 PBG). Der Quartierplan ordnet die Überbauung eines genau bezeichneten Gemeindeteils, der sich zur gesamthaften Erschliessung eignet. Er regelt die Erschliessung dieses Gebietes, indem er Strassen, Wege, AbstellflÄchen, Versorgungsleitungen und dergleichen sowie die entsprechenden Baulinien festlegt. Der Quartiergestaltungsplan bezweckt eine besonders gute Gesamtüberbauung, namentlich in architektonischer und städtebaulicher Hinsicht. Zusätzlich zu den Elementen des Quartierplans regelt er die Lage, Stellung, Grösse und Gestaltung der Bauten und Anlagen sowie die Art und das Mass ihrer Nutzung, die Grenz- und Gebäudeabstände sowie die Grünflächen und Spielplätze (Art. 52 PBG).

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Identifier
ur-1760@geoinformation-kanton-uri
Issued date
April 16, 2024
Modified date
April 16, 2024
Conforms to
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Publisher
Amt für Raumentwicklung Kt. Uri
Contact points
mail@lisag.ch
Languages
German
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Documentation
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Temporal coverage
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Spatial coverage
Canton of Uri (UR)
Update interval
-
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