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January 1, 2007
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Durch die Annahme der Rothenthurm-Initiative am 6. Dezember 1987 erteilte das Schweizer Volk den klaren Auftrag Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung wirkungsvoll zu schützen. In einer zweijährigen Inventarisierungsarbeit wurden 229 potentielle Moorlandschaften geprüft und von einer Expertengruppe bewertet. 91 Moorlandschaften wurden als von nationaler Bedeutung eingestuft und in die Vernehmlassungsversion aufgenommen, wogegen das Bundesinventar schlussendlich 88 Moorlandschaften enthält. Das Bundesinventar bildet den Anhang 2 der Verordnung und enthält die genauen Gebietsabgrenzungen und die Beschreibungen der einzelnen Objekte. 2001 wurden auf Antrag des Kantons Waadt die Perimeter der Objekte 21, 99 und 416 geringfügig angepasst. 2004 wurde in einer 2. Revision das Objekt Grimsel definitiv ins Inventar aufgenommen und 9 Objekte angepasst. Zweck Mit der Verordnung über die Moorlandschaften werden die bedeutendsten und schönsten Moorlandschaften unter Schutz gestell

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