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September 1, 2019
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Description

Dass eine Strecke als Ausnahmetransportroute ausgewiesen ist, heisst nicht, dass sie in der Praxis auch von Transporten mit den entsprechenden Abmessungen befahrbar ist. In der Praxis sind häufig Hindernisse in der Befahrbarkeit vorhanden, zum Beispiel: Einschränkungen in Höhe oder Breite in Tunnels oder bei Überführungen, Ungenügende Tragfähigkeit von Kunstbauten, Eingeschränkte Durchfahrt in Knoten und Kreiseln. Der Ausbau zu den Abmessungen gemäss Ausnahmetransportroute ist anzustreben und bei Instandsetzungen/ Neubauten zu berücksichtigen.

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