Die Arbeitslosenversicherung (ALV) sorgt für ein angemessenes Ersatzeinkommen und bemüht sich um eine rasche Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt. Ebenso kann sie in bestimmten Situationen den Unternehmen helfen, schwierige Zeiten zu überbrücken und so Stellen zu erhalten.
Das SECO, die Schweizer Arbeitsmarktbehörde, ist verantwortlich für das Arbeitsvermittlungs- und Arbeitslosenversicherungsgesetz. Die Kantone, die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), die Logistikstellen für arbeitsmarktliche Massnahmen (LAM) und die Arbeitslosenkassen sind mit dessen Vollzug beauftragt. Das SECO bekämpft in Zusammenarbeit mit den Vollzugspartnern die Arbeitslosigkeit. Die ALV sorgt für ein angemessenes Ersatzeinkommen und bemüht sich um eine rasche und dauerhafte Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt. Zudem vertritt das SECO die Schweiz in internationalen Belangen der Arbeitsvermittlung, des Personalverleihs und zu sämtlichen Fragestellungen rund um die Arbeitslosigkeit.
Weitere Informationen: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeitslosenversicherung.html