Zuletzt aktualisiert
7. April 2017
Nutzungsbedingungen

Beschreibung

Die Zulässigkeitsbereiche für Erdsonden definieren, wo und unter welchen Auflagen Erdsonden realisiert werden dürfen. In den grünen Bereichen können Anlagen unter allgemein gültigen Auflagen realisiert werden. In den gelben Bereichen müssen zusätzliche Schutzmassnahmen getroffen werden: Ein Hydrogeologe begleitet und dokumentiert den Bohrvorgang; Bei Bohrungen im Grundwasser wird dieses geschützt (Verhinderung Wegfliessen von Hinterfüllmaterial). Weitere standortbezogene Schutzmassnahmen wie beispielsweise eine Beschränkung der maximalen Bohrtiefe sind möglich. In den roten Bereichen sind Erdsonden nicht zulässig. Die Abgrenzungen sind ohne Gewähr. Vorbehalten sind Einzelfallbetrachtungen.

Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Identifier
ur-1770@geoinformation-kanton-uri
Publikationsdatum
7. April 2017
Änderungsdatum
7. April 2017
Publisher
Amt für Umwelt Kt. Uri
Kontaktstellen
mail@lisag.ch
Sprachen
Deutsch
Weitere Informationen
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Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
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Räumliche Abdeckung
Canton of Uri (UR)
Aktualisierungsintervall
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