- Zuletzt aktualisiert
- 7. April 2017
- Organisation
- Lisag AG, Geoinformation Kanton Uri
- Kategorien
- Regionen und Städte, Umwelt
Beschreibung
Die Zulässigkeitsbereiche für Erdsonden definieren, wo und unter welchen Auflagen Erdsonden realisiert werden dürfen. In den grünen Bereichen können Anlagen unter allgemein gültigen Auflagen realisiert werden. In den gelben Bereichen müssen zusätzliche Schutzmassnahmen getroffen werden: Ein Hydrogeologe begleitet und dokumentiert den Bohrvorgang; Bei Bohrungen im Grundwasser wird dieses geschützt (Verhinderung Wegfliessen von Hinterfüllmaterial). Weitere standortbezogene Schutzmassnahmen wie beispielsweise eine Beschränkung der maximalen Bohrtiefe sind möglich. In den roten Bereichen sind Erdsonden nicht zulässig. Die Abgrenzungen sind ohne Gewähr. Vorbehalten sind Einzelfallbetrachtungen.
Ressourcen
Zusätzliche Informationen
- Identifier
- ur-1770@geoinformation-kanton-uri
- Publikationsdatum
- 7. April 2017
- Änderungsdatum
- 7. April 2017
- Publisher
- Amt für Umwelt Kt. Uri
- Kontaktstellen
- mail@lisag.ch
- Sprachen
- Deutsch
- Weitere Informationen
- Landing page
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- Dokumentation
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- Zeitliche Abdeckung
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- Räumliche Abdeckung
- Canton of Uri (UR)
- Aktualisierungsintervall
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