- Dernière mise à jour
- 7 avril 2017
- Organisation
- Lisag AG, Geoinformation Kanton Uri
- Catégories
- Régions et villes, Environnement
Description
Die Zulässigkeitsbereiche für Erdsonden definieren, wo und unter welchen Auflagen Erdsonden realisiert werden dürfen. In den grünen Bereichen können Anlagen unter allgemein gültigen Auflagen realisiert werden. In den gelben Bereichen müssen zusätzliche Schutzmassnahmen getroffen werden: Ein Hydrogeologe begleitet und dokumentiert den Bohrvorgang; Bei Bohrungen im Grundwasser wird dieses geschützt (Verhinderung Wegfliessen von Hinterfüllmaterial). Weitere standortbezogene Schutzmassnahmen wie beispielsweise eine Beschränkung der maximalen Bohrtiefe sind möglich. In den roten Bereichen sind Erdsonden nicht zulässig. Die Abgrenzungen sind ohne Gewähr. Vorbehalten sind Einzelfallbetrachtungen.
Ressources
Informations complémentaires
- Identifier
- ur-1770@geoinformation-kanton-uri
- Date de publication
- 7 avril 2017
- Date de modification
- 7 avril 2017
- Editeur
- Amt für Umwelt Kt. Uri
- Points de contact
- mail@lisag.ch
- Langues
- Allemand
- Informations complémentaires
- Landing page
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- Documentation
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- Couverture temporelle
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- Couverture spatiale
- Canton of Uri (UR)
- Intervalle d'actualisation
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- Accès aux métadonnées
- API (JSON) Télécharger XML