Zuletzt aktualisiert
31. Dezember 2021
Nutzungsbedingungen
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Organisation
Test Organisation

Beschreibung

Die Kantone führen nach den Grundsätzen des Bundes den Rebbaukataster gemäss Artikel 61 Landwirtschaftsgesetz und Artikel 4 der Weinverordnung (SR 916.140). Der Rebbaukataster verzeichnet Grundstücke mit Rebflächen und mit in Erneuerung befindlichen Flächen. Neuanpflanzungen von Reben bedürfen einer Bewilligung des Kantons. Erneuerungen sind dem Kanton zu melden. Die Daten beinhalten den Rebbaukataster des Beitragsjahr 2021 und sind gemäss MGDM ID 151 erhoben.

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Zusätzliche Informationen

Identifier
45cf60ef-b5d6-419a-8420-2fe9c649d94b@organisation-test
Publikationsdatum
31. Dezember 2021
Änderungsdatum
31. Dezember 2021
Konform mit
-
Publisher
SZ Amt für Geoinformation
Kontaktstellen
agi@sz.ch
Sprachen
Deutsch
Weitere Informationen
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Dokumentation
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Zeitliche Abdeckung
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Räumliche Abdeckung
Kanton Schwyz (SZ)
Aktualisierungsintervall
Niemals
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