Zuletzt aktualisiert
31. Dezember 2021
Nutzungsbedingungen
Open use. Must provide the source.
Organisation
Test Organisation
Format
WFS

Beschreibung

Die Kantone führen nach den Grundsätzen des Bundes den Rebbaukataster gemäss Artikel 61 Landwirtschaftsgesetz und Artikel 4 der Weinverordnung (SR 916.140). Der Rebbaukataster verzeichnet Grundstücke mit Rebflächen und mit in Erneuerung befindlichen Flächen. Neuanpflanzungen von Reben bedürfen einer Bewilligung des Kantons. Erneuerungen sind dem Kanton zu melden. Die Daten beinhalten den Rebbaukataster des Beitragsjahr 2021 und sind gemäss MGDM ID 151 erhoben.

Zusätzliche Informationen

Identifier
Publikationsdatum
31. Dezember 2021
Änderungsdatum
31. Dezember 2021
Sprachen
Sprachunabhängig
Zugangs-URL
https://map.geo.sz.ch/mapserv_proxy?SERVICE=WFS&REQUEST=GetCapabilities
Dateigrösse
-
Format
WFS
-