Zuletzt aktualisiert
1. Januar 2020
Nutzungsbedingungen

Beschreibung

Für die Führung des Grundbuches sind Kreise zu bilden (Art. 951 ZGB). Im Kanton Bern wird das Grundbuch ab 1.1.2010 neu in 5 Kreisen geführt. Die Neueinteilung basiert auf den neuen Verwaltungsregionen und -kreisen gemäss Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung (Volksabstimmung vom 24. September 2006). Jeder Kreis verfügt über ein Kreisgrundbuchamt, im Kreis Oberland stehen zusätzlich 2 Dienststellen zur Verfügung. Die Anlage des Grundbuches erfolgt nach Einwohnergemeinden (Art. 121 EG ZGB).

Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Identifier
bbd16145-9386-9f24-15fe-1ef94c690de5@amt-fuer-geoinformation-des-kantons-bern
Publikationsdatum
9. Januar 2020
Änderungsdatum
1. Januar 2020
Publisher
Amt für Geoinformation des Kantons Bern
Kontaktstellen
info.agi@bve.be.ch
Sprachen
Sprachunabhängig
Weitere Informationen
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Landing page
https://www.geo.apps.be.ch/de/geodaten/suche-nach-geodaten/sheet/ADMGBA/geoproduct/complete/public/
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Räumliche Abdeckung
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