Zuletzt aktualisiert
3. Januar 2022
Nutzungsbedingungen
Open use. Must provide the source.
Format
WFS

Beschreibung

Aufgrund des revidierten Gewässerschutzrechts aus dem Jahr 2011 sind die Kantone verpflichtet, bis Ende 2018 entlang ihrer Gewässer die Gewässerräume auszuscheiden beziehungsweise anzupassen. Als Berechnungsgrundlage für die Bestimmung der minimalen Breite der Gewässerräume wird bei Fliessgewässern deren natürliche Sohlenbreite verwendet. Bei stehenden Gewässern von mehr als 0.5 ha beträgt der Gewässerraum mindestens 15 m gemessen ab der Uferlinie.

Zusätzliche Informationen

Identifier
Publikationsdatum
13. April 2023
Änderungsdatum
3. Januar 2022
Sprachen
  • Deutsch
  • Französisch
Zugangs-URL
https://www.geoservice.apps.be.ch/geoservice3/services/a42geo/of_inlandwaters01_de_ms_wfs/MapServer/WFSServer?&SERVICE=WFS&VERSION=2.0.0&REQUEST=GetCapabilities&lang=de
Dateigrösse
-
Format
WFS
-