Zuletzt aktualisiert
3. Januar 2022
Nutzungsbedingungen

Beschreibung

Aufgrund des revidierten Gewässerschutzrechts aus dem Jahr 2011 sind die Kantone verpflichtet, bis Ende 2018 entlang ihrer Gewässer die Gewässerräume auszuscheiden beziehungsweise anzupassen. Als Berechnungsgrundlage für die Bestimmung der minimalen Breite der Gewässerräume wird bei Fliessgewässern deren natürliche Sohlenbreite verwendet. Bei stehenden Gewässern von mehr als 0.5 ha beträgt der Gewässerraum mindestens 15 m gemessen ab der Uferlinie.

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Zusätzliche Informationen

Identifier
4b8ee4a6-154d-4d82-beaf-b996ca48a100@amt-fuer-geoinformation-des-kantons-bern
Publikationsdatum
13. April 2023
Änderungsdatum
3. Januar 2022
Publisher
Amt für Wasser und Abfall - Gewässer- und Bodenschutzlabor / Gewässerökologie
Kontaktstellen
info.gbl@be.ch
Sprachen
  • Deutsch
  • Französisch
Weitere Informationen
geocat.ch permalink
Landing page
https://www.agi.dij.be.ch/de/start/geoportal/geodaten/detail.html?type=geoproduct&code=GEWRAG
Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
-
Räumliche Abdeckung
Kanton Bern
Aktualisierungsintervall
Niemals
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