Zuletzt aktualisiert
6. November 2019
Nutzungsbedingungen

Beschreibung

Wildruhezonen sind für Säugetiere und Vögel wichtige Gebiete, in denen die Bedürfnisse der Wildtiere im Vordergrund stehen. Sie dienen gemäss Jagdgesetz (Art. 7 Abs. 4 des JSG) der Vermeidung übermässiger Störung als Antwort auf die zunehmende Freizeitnutzung. Wildruhezonen dürfen während bestimmten Jahreszeiten - oder in einzelnen Fällen während des ganzen Jahres - nicht oder nur be-schränkt für Freizeitaktivitäten genutzt werden.

Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Identifier
ff41457a-ce04-8994-21e8-04f4dbcb8c7b@amt-fuer-geoinformation-des-kantons-bern
Publikationsdatum
12. Dezember 2019
Änderungsdatum
6. November 2019
Publisher
Jagdinspektorat des Kantons Bern
Kontaktstellen
info.ji@be.ch
Sprachen
Sprachunabhängig
Weitere Informationen
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Landing page
https://www.geo.apps.be.ch/de/geodaten/suche-nach-geodaten/sheet/WILDRZ/geoproduct/complete/public/
Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
-
Räumliche Abdeckung
-
Aktualisierungsintervall
Jährlich
Metadatenzugriff
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info.ji@be.ch