Beschreibung

Wildtierkorridore von nationaler und kantonaler Bedeutung, Richtplankapitel L 2.6. Die Behörden beachten die Durchgängigkeit der Wildtierkorridore und überregionalen Ausbreitungsachsen bei Planungen und bei der Realisierung von Vorhaben. Die Wildtierkorridore werden im Richtplan festgesetzt (Richtplanaussage).

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Identifier
404c290d-8524-42b0-ae0b-0073220833a0-6571@agis_service_center
Publikationsdatum
3. November 2011
Änderungsdatum
8. Mai 2024
Publisher
Abteilung Raumentwicklung
Kontaktstellen
raumentwicklung@ag.ch
Sprachen
Deutsch
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Unbekannt
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