Zuletzt aktualisiert
24. April 2020
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Beschreibung

Jede Wasserentnahme aus Oberflächengewässern benötigt eine Konzession (Kanton) oder bei zeitlich beschränkten und mobilen Anlagen eine Bewilligung (Gemeinden). Die Karte zeigt an, aus welchen Bächen, Flüssen und Seen grundsätzlich Wasser entnommen werden kann. Dargestellt sind: <br>- Typ 1: Gewässer aus denen die Entnahme ohne Einschränkung möglich ist. <br>- Typ 2: Gewässer aus denen die Entnahme möglich ist, sofern die Abflussmenge über der Dotierwassermenge bzw. der Seepegel über der Entnahmegrenze liegt. <br>- Typ 3: Gewässer aus denen die Entnahme möglich ist, sofern die Abflussmenge über der Dotierwassermenge liegt, die aber keine Dotierwassermarken aufweisen. Fallweise vom Amt für Wasser und Abfall (AWA) festzulegen. <br>- Typ 4: Temporäre Sperrung eines Gewässerabschnitts für die Entnahme. Bei allen übrigen Gewässern dürfen die Gemeinden keine Bewilligungen für Wasserentnahmen erteilen.

Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Identifier
243a7d5b-1cc5-4574-c197-5a078096284c@amt-fuer-geoinformation-des-kantons-bern
Publikationsdatum
30. April 2020
Änderungsdatum
24. April 2020
Publisher
Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern AWA
Kontaktstellen
info.awa@be.ch
Sprachen
Sprachunabhängig
Weitere Informationen
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Landing page
https://www.geo.apps.be.ch/de/geodaten/suche-nach-geodaten/sheet/TROSEC/geoproduct/complete/public/
Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
-
Räumliche Abdeckung
-
Aktualisierungsintervall
Kontinuierlich
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