Zuletzt aktualisiert
7. März 2022
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Beschreibung

Mit dem am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Energiegesetz vom 30. September 2016 (EnG, SR 730.0) werden neue Förderinstrumente für die Produktion aus erneuerbaren Energien umgesetzt. Für das Kapital, das in solchen Anlagen gebunden ist oder in neue Anlagen investiert werden soll, erwartet der Kapitalgeber eine markt- und risikogerechte Entschädigung, einerseits für die Bereitstellung des Kapitals und andererseits für das Verlustrisiko, das er damit eingeht. Diese Entschädigung entspricht dem sogenannten kalkulatorischen Zinssatz (durchschnittlicher, gewichteter Kapitalkostensatz, Weighted Average Cost of Capital, WACC).

Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Identifier
ogd58@bundesamt-fur-energie-bfe
Publikationsdatum
9. Januar 2021
Änderungsdatum
7. März 2022
Publisher
Bundesamt für Energie BFE
Kontaktstellen
Bundesamt für Energie BFE
Sprachen
Sprachunabhängig
Weitere Informationen
-
Landing page
https://www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/foerderung/erneuerbare-energien/wacc-kalkulatorischer-zinssatz.html
Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
1. Januar 2020 - 31. Dezember 2020
Räumliche Abdeckung
-
Aktualisierungsintervall
Jährlich
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Bundesamt für Energie BFE