Zuletzt aktualisiert
23. Dezember 2025
Nutzungsbedingungen
Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht.

Beschreibung

In vorrangigen Grundwassergebieten von kantonaler Bedeutung, welche im Richtplan festgesetzt sind, haben Interessen der Grundwasserbewirtschaftung Vorrang. Daher sind auf diesen Flächen keine neuen Kiesabbaugebiete zulässig. Die Ausdehnung der vorrangigen Grundwassergebiete von kantonaler Bedeutung wird anhand hydrogeologischer Kriterien bestimmt. Die Richtplan 2011 Gesamtkarte wurde am 20. September 2011 vom Grossen Rat beschlossen.

Ressourcen

Showcases

Zusätzliche Informationen

Identifier
3f071d26-8fa6-48b2-b49a-0df1e5b140ea-6571@agis_service_center
Publikationsdatum
24. Juni 2011
Änderungsdatum
23. Dezember 2025
Konform mit
-
Publisher
Abteilung Raumentwicklung
Kontaktstellen
raumentwicklung@ag.ch
Sprachen
Sprachunabhängig
Weitere Informationen
geocat.ch Permalink
Landing page
-
Dokumentation
-
Zeitliche Abdeckung
-
Räumliche Abdeckung
-
Aktualisierungsintervall
Kontinuierlich
Metadatenzugriff
API (JSON) XML herunterladen