Zuletzt aktualisiert
14. Juli 2021
Nutzungsbedingungen
Open use. Must provide the source.
Organisation
Test Organisation
Format
WMS

Beschreibung

Stockgrenzen (Polylinien) dienen der forstrechtlichen Bestimmung des Waldrandes innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von Bauzonen sowie bei waldrelevanten Bauten oder Nutzungen ausserhalb Bauzone. Sie sind vom Amt für Wald und Naturgefahren gemäss Waldfeststellungs- und Rodungsrichtlinien verfügt. Stockgrenzen, welche zur Klärung der Waldgrenze gegenüber Bauzonen festgestellt und verfügt worden sind, gelten als „statisch“. Neue Bestockungen, welche über diese Grenzen hinauswachsen, gelten nicht als Wald im forstrechtlichen Sinne (Art. 13 WaG). Ausserhalb der Bauzonen bleibt die Waldgrenze in der Regel „dynamisch“. Dort bezieht sich die verfügte Stockgrenze auf die Situation zum Zeitpunkt der Verfügung; die rechtlich geschützte Waldfläche kann sich in diesen Fällen weiter ausdehnen. Die im WebGIS dargestellten Stockgrenzen beziehen sich meistens, aber nicht ausschliesslich, auf Bauzonen. Der Waldrand verläuft in der Regel 2m ausserhalb der Stockgrenze. Die Stockgrenzen werden im Rahmen des jeweiligen Waldfeststellungsverfahrens durch einen Geometer eingemessen und vom Amt für Wald und Naturgefahren geometrisch und digital erfasst und gemeindeweise verwaltet. Das Datum einer Waldfeststellungsverfügung kann als Erfassungsdatum der betreffenden Stockgrenze gelten. Auch Grenzlinien von Rodungen und Ersatzaufforstungen werden als Stockgrenzen erfasst, sofern sich diese innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von Bauzonen befinden. URL von Liste vom Stand der Stockgrenzen in den einzelnen Gemeinden, siehe Abschnitt Vertrieb, Transferoptionen.

Zusätzliche Informationen

Identifier
Publikationsdatum
14. Juli 2021
Änderungsdatum
14. Juli 2021
Sprachen
Deutsch
Zugangs-URL
https://map.geo.sz.ch/mapserv_proxy?SERVICE=WMS&REQUEST=GetCapabilities
Dateigrösse
-
Format
WMS
-