Zuletzt aktualisiert
11. Januar 2021
Nutzungsbedingungen

Beschreibung

Ersatzmassnahmen im Natur- und Landschaftsschutz. Die Projektierung von Bauten und Anlagen kann zu unvermeidbaren Eingriffen in schützenswerte Lebensräumen führen. Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) verlangt, dass bei technischen Eingriffen in schützenswerte Lebensräume der Verursacher unter Abwägung aller Interessen Schutz-, Wiederherstellungs- oder angemessene Ersatzmassnahmen leistet. Der Naturwert soll nach dem Eingriff gleich gross sein wie vorher (Null-Bilanz).

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Identifier
c1a75300-4859-49d8-9f94-020fac2d4af8@fachstelle-geoinformation-des-kantons-glarus
Publikationsdatum
11. Januar 2021
Änderungsdatum
-
Publisher
Abteilung Umweltschutz und Energie (DBU)
Kontaktstellen
peter.zopfi@gl.ch
Sprachen
Deutsch
Weitere Informationen
geocat.ch permalink
Landing page
http://www.geo.gl.ch/
Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
-
Räumliche Abdeckung
Kanton Glarus (GL)
Aktualisierungsintervall
Kontinuierlich
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peter.zopfi@gl.ch