Zuletzt aktualisiert
30. Januar 2017
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Organisation
Test Organisation

Beschreibung

Bei den im Kataster aufgenommen Standorten handelt es sich um Standorte mit begrenzter Ausdehnung, bei denen feststeht oder mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass sie mit Abfällen belastet sind (Art. 5 Abs. 3 Altlasten- Verordnung). Nicht in den Kataster eingetragen werden (insbesondere über den Luftpfad verursachte) grossflächige diffuse Belastungen sowie Areale mit ausschliesslich belasteter Gebäudesubstanz (z.B. durch Asbest). Beim Kataster der belasteten Standorte handelt es sich um ein dynamisches Arbeitsinstrument, bei dem abhängig von den aktuellen Erkenntnissen Standorte aufgenommen, verändert oder wieder gelöscht werden. Der Kataster gibt somit immer nur den aktuellen Wissensstand wieder, eine Gewähr für die Richtigkeit (z.B. dass ein nicht eingetragenes Grundstück unbelastet ist) besteht nicht. Insbesondere im Rahmen von Bauvorhaben oder Nutzungsänderungen können altlastenrechtliche oder abfallrechtliche Massnahmen notwendig werden.

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Zusätzliche Informationen

Identifier
54f50b1e-caab-479f-bf56-b840134b0c8e@organisation-test
Publikationsdatum
30. Januar 2017
Änderungsdatum
30. Januar 2017
Publisher
SZ Amt für Geoinformation
Kontaktstellen
agi@sz.ch
Sprachen
Deutsch
Weitere Informationen
Landing page
https://www.geocat.ch/geonetwork/srv/metadata/0dea2c65-6a15-44f2-90ac-1f8549f87a15
Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
-
Räumliche Abdeckung
Kanton Schwyz (SZ)
Aktualisierungsintervall
-
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