Zuletzt aktualisiert
7. April 2024
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Beschreibung

Es handelt sich um die Karstgebiete gemäss Bewilligung vom 1.1.1999 für s-triazinhaltige Pflanzenschutzmittel aufgrund der Pflanzenschutzmittelverordnung. In diesen Gebieten dürfen keine triazinhaltigen Herbizide mehr ausgebracht werden. Die Gebiete entsprechen nicht Karstgebieten nach rein geologischer Definition. Zu den Kriterien zur Ausscheidung der Gebiete gehören: Verkarstungsfähiges Gestein (anstehend und z.T. überdeckt), Karstwasserverbindungen aus der Grundwasserkarte, Einzugsgebiete von Zuflüssen und Hänge, die in verkarstungsfähiges Gestein entwässern.

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Zusätzliche Informationen

Identifier
d0a4468c-8d47-4e58-921c-c655ab3c5c43-6571@agis_service_center
Publikationsdatum
20. November 2005
Änderungsdatum
7. April 2024
Publisher
Abteilung für Umwelt
Kontaktstellen
umwelt.aargau@ag.ch
Sprachen
Deutsch
Weitere Informationen
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Aktualisierungsintervall
Niemals
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