Zuletzt aktualisiert
2. Mai 2024
Nutzungsbedingungen

Beschreibung

Hochspannungsleitung (geplant), Linienführungen und Planungsgebiete für Korridore. Im Richtplan behandelte Übertragungsinfrastrukturen umfassen Hochspannungsleitungen ab einer Spannungsebene von 110kV, Unterwerke und Umformerstationen, welche sich erheblich auf den Raum auswirken. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ihr Bau oder Ausbau die Versorgungssicherheit beeinflusst, die land- und forstwirtschaftliche Nutzung und die Erstellung von Bauten entlang der Leitung stark erschwert oder erhebliche Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild hat. Der Bund hat in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) Immissionsgrenzwerte und vorsorgliche Emissionsbegrenzungen für elektrische Übertragungsleitungen festgelegt. Diese sind bei der Erstellung, Änderung und beim Betrieb von Leitungen und der Ausweisung von Bauzonen zu beachten. Neue Bauzonen dürfen nur noch dort ausgeschieden werden, wo die Anlagegrenzwerte von bestehenden Leitungen eingehalten werden können. Dabei sind auch zukünftige Anlagen zu berücksichtigen Neue grössere Vorhaben im Bereich Hochspannungsleitungen sind in erster Linie in den bestehenden Korridoren zu planen.

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Identifier
e54daee2-cdc1-4645-8316-491c3e309f30-6571@agis_service_center
Publikationsdatum
24. September 2010
Änderungsdatum
2. Mai 2024
Publisher
Abteilung Raumentwicklung
Kontaktstellen
raumentwicklung@ag.ch
Sprachen
Deutsch
Weitere Informationen
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