Zuletzt aktualisiert
1. Januar 2019
Nutzungsbedingungen

Beschreibung

Die Hinweiskarte Kulturland zeigt, ob eine Fläche aus Sicht der kantonalen Verwaltung als Kulturland im Sinne des Baugesetzes (Art. 8a und 8b BauG, Art. 11a BauV) gilt. Die Fruchtfolgeflächen sind Teil des Kulturlandes. Sie sind im Geoprodukt Fruchtfolgeflächen ausgewiesen. <br></br> Die Abgrenzung des Kulturlandes ist weder behörden- noch grundeigentümerverbindlich, sondern dient als reine Informationsgrundlage. <br></br> Die Darstellung des Kulturlandes basiert auf Daten des Agrarinformationssystems GELAN (Gesamtlösung EDV Landwirtschaft und Natur) und der in der Amtlichen Vermessung (AV) erfassten Bodennutzung. <br></br> Wenn im Rahmen eines Plan- oder Bewilligungsverfahrens Hinweise dafür bestehen, dass eine in der Karte als Kulturland ausgewiesene Fläche nicht (mehr) Kulturland sei, wird empfohlen, bei der Fachstelle Hochbau und Bodenrecht des LANAT, Abt. Strukturverbesserungen (info.asp@vol.be.ch), eine Fachbeurteilung einzuholen.

Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Identifier
8bfc450d-d7f8-2694-758b-3a97960ce15e@amt-fuer-geoinformation-des-kantons-bern
Publikationsdatum
27. Februar 2020
Änderungsdatum
1. Januar 2019
Publisher
Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern
Kontaktstellen
info.agr@be.ch
Sprachen
Sprachunabhängig
Weitere Informationen
-
Landing page
https://www.geo.apps.be.ch/de/geodaten/suche-nach-geodaten/sheet/KULTLAND/geoproduct/complete/public/
Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
-
Räumliche Abdeckung
-
Aktualisierungsintervall
Jährlich
Metadatenzugriff
API (JSON) XML herunterladen

Haben Sie Fragen?

Fragen Sie den Publisher direkt

info.agr@be.ch