Zuletzt aktualisiert
28. September 2021
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Format
PDF

Beschreibung

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) übt die Aufsicht aus über die Versicherer, welche die soziale Krankenversicherung, d.h. die obligatorische Krankenpflegeversicherung und die freiwillige Taggeldversicherung anbieten. Die Aufsichtstätigkeit ist seit dem 1. Januar 2016 im neuen Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) geregelt. Das BAG ist dafür verantwortlich, dass die Versicherer das Krankenversicherungsgesetz (KVG) einheitlich anwenden. Die Prämien der Versicherer werden vom BAG geprüft und genehmigt. Vor ihrer Genehmigung dürfen die Prämien weder veröffentlicht noch angewandt werden.

Zusätzliche Informationen

Identifier
Publikationsdatum
22. September 2020
Änderungsdatum
28. September 2021
Sprachen
Sprachunabhängig
Zugangs-URL
https://bag-files.opendata.swiss/owncloud/index.php/s/m2u93ZYmIVIPrfr
Download-URL
https://bag-files.opendata.swiss/owncloud/index.php/s/m2u93ZYmIVIPrfr
Dateigrösse
272.7 KB
Format
PDF
-

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