Zuletzt aktualisiert
23. September 2021
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Beschreibung

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) übt die Aufsicht aus über die Versicherer, welche die soziale Krankenversicherung, d.h. die obligatorische Krankenpflegeversicherung und die freiwillige Taggeldversicherung anbieten. Die Aufsichtstätigkeit ist seit dem 1. Januar 2016 im neuen Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) geregelt. Das BAG ist dafür verantwortlich, dass die Versicherer das Krankenversicherungsgesetz (KVG) einheitlich anwenden. Die Prämien der Versicherer werden vom BAG geprüft und genehmigt. Vor ihrer Genehmigung dürfen die Prämien weder veröffentlicht noch angewandt werden.

Zusätzliche Informationen

Identifier
Prim_Archiv_Praemien_2021
Publikationsdatum
23. September 2021
Änderungsdatum
23. September 2021
Sprachen
Sprachunabhängig
Zugangs-URL
Dateigrösse
38.5 MB
Format
ZIP
-