Zuletzt aktualisiert
28. September 2021
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Format
XLS

Beschreibung

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) übt die Aufsicht aus über die Versicherer, welche die soziale Krankenversicherung, d.h. die obligatorische Krankenpflegeversicherung und die freiwillige Taggeldversicherung anbieten. Die Aufsichtstätigkeit ist seit dem 1. Januar 2016 im neuen Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) geregelt. Das BAG ist dafür verantwortlich, dass die Versicherer das Krankenversicherungsgesetz (KVG) einheitlich anwenden. Die Prämien der Versicherer werden vom BAG geprüft und genehmigt. Vor ihrer Genehmigung dürfen die Prämien weder veröffentlicht noch angewandt werden.

Zusätzliche Informationen

Identifier
Publikationsdatum
26. September 2013
Änderungsdatum
28. September 2021
Sprachen
Sprachunabhängig
Zugangs-URL
https://bag-files.opendata.swiss/owncloud/index.php/s/TzOhjuNtT1YpV6t
Download-URL
https://bag-files.opendata.swiss/owncloud/index.php/s/TzOhjuNtT1YpV6t
Dateigrösse
32.1 KB
Format
XLS
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