Zuletzt aktualisiert
16. Januar 2024
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Format
CSV

Beschreibung

Unternehmen und weitere Rechtseinheiten können ihre Domiziladresse ändern. Sobald ein Wechsel über die Kantonsgrenzen erfolgt, wechselt die Zuständigkeit des kantonalen Handelsregisters. Verlegt ein im Zürcher Handelsregister eingetragenes Unternehmen sein Domizil in einen anderen Kanton, wird dies als Wegzug aus dem Kanton Zürich gezählt. Umgekehrt hat eine Domiziländerung in eine Zürcher Gemeinde einen Eintrag im Zürcher Handelsregister zur Folge, was als Zuzug in den Kanton Zürich ausgewiesen wird.

Zusätzliche Informationen

Identifier
Publikationsdatum
11. Oktober 2022
Änderungsdatum
16. Januar 2024
Sprachen
Deutsch
Zugangs-URL
https://www.web.statistik.zh.ch/ogd/data/KANTON_ZUERICH_HRA_Sitzverlegungen.csv
Download-URL
https://www.web.statistik.zh.ch/ogd/data/KANTON_ZUERICH_HRA_Sitzverlegungen.csv
Dateigrösse
-
Format
CSV
Dokumentation