Zuletzt aktualisiert
1. Januar 2005
Nutzungsbedingungen

Beschreibung

Eidgenössische Jagdbanngebiete gibt es seit 1875. Sie dienten dem Zweck der Hebung der Bestände von Gämsen, Rothirschen und Rehen sowie von Steinböcken (Schalenwild), die damals wegen Verfolgung durch die Jagd und Konkurrenz durch Vieh selten geworden waren. Am 1. April 1988 erfolgte die Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel (NHG, 20. Juni 1986). Damit wurde auch die Revision der aus dem Jahre 1962 stammenden Verordnung über die Banngebiete eingeleitet. Diese haben heute die Regulierung der Bestände von Hirschen, Rehen, Gämsen und Steinböcken sowie den Schutz und die Förderung seltener Arten sowie deren Lebensräume zum Ziel. Zwischen 1993 und 2003 wurden einzelne Objekte geringfügig angepasst, 2004 (mit Nachtrag 2005) erfolgte eine Revision des Bundesinventars welche verschiedene Anträge der Kantone berücksichtigte. Die Objekte (Schutzgebiete) sind in 2 Schutzkategorien und einen Wildschadenperimeter eingeteilt.

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Zusätzliche Informationen

Identifier
9dcba472-f6e3-4e17-bb79-0ed2d2201cb3@geoinformation_kanton_freiburg
Publikationsdatum
1. Januar 2005
Änderungsdatum
1. Januar 2005
Publisher
Service de l'environnement
Kontaktstellen
daniel.kaeser2@fr.ch
Sprachen
  • Englisch
  • Deutsch
  • Französisch
  • Italienisch
Weitere Informationen
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Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
-
Räumliche Abdeckung
Suisse
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-
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