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1. Januar 2014
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Beschreibung

Die Beurteilung der Badegewässerqualität erfolgt anhand der Daten des kantonalen Gewässermonitorings zu den hygienischen Parametern E. coli und intestinale Enterokokken (Fäkalbakterien). Für die Beurteilung der Qualität gilt die EUA-Einstufung gemäss Anhang I der EU-Badegewässerrichtlinie 2006. Die EUA-Einstufung kann nur berechnet werden, wenn mindestens 4 Proben pro Badesaison und Messresultate für mindestens 4 Jahre vorliegen.

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