Zuletzt aktualisiert
8. Juni 2022
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Beschreibung

Seit dem 1. Juli 2012 gelten in der Schweiz - analog zur EU - CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen. Sie verpflichten die Schweizer Auto-Importeure, die Emissionen der erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassenen Personenwagen zu senken. Am 1. Januar 2020 wurde der CO2-Zielwert von 130 g CO2/km, auf 95 g CO2/km verschärft. Dieser Zielwert muss bis Ende 2022 erreicht werden. Im Zuge der Umstellung des Messverfahrens der CO2-Emissionen, wurde der CO2-Zielwert per 1. Januar 2021 von 95 g CO2/km, auf 118 g CO2/km angepasst. Aufgrund dieser Umstellung erfahren einige Attribute einen Bruch in der Zeitreihe (Bruch zwischen den Referenzjahren 2020 und 2021). Die Vergleichbarkeit nachfolgender Attribute ist auf der Zeitachse somit nicht oder nur bedingt gewährleistet (co2, co2_massgebend, ziel, ziel_abw, sanktion_final, gsc_beansprucht, gsc_reserve). Überschreitungen der Zielvorgabe werden mit einer Sanktionsabgabe gebüsst.

Kurzbericht über die Vollzugsresultate des Vorjahres inkl. aggregierten Kennzahlen. Datengrundlage sind Zulassungsdaten (IVZ), ergänzt um technische Daten (Typengenehmigungsdatenbank TARGA und vom ASTRA eigens erfasst Daten) sowie Verknüpfungen mit Daten zu registrierten Grossimporteuren.

Rechtsgrundlage CO2-Verordnung, Art. 36. Abs. 3.

Zusätzliche Informationen

Identifier
Publikationsdatum
8. Juni 2022
Änderungsdatum
8. Juni 2022
Sprachen
Sprachunabhängig
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