Die Jugendstrafrechtspflege des Kantons Zürich besteht aus der Oberjugendanwaltschaft, fünf Jugendanwaltschaften sowie der Stelle für Mediation. Die Jugendanwaltschaften untersuchen und beurteilen sämtliche von Jugendlichen zwischen zehn und achtzehn Jahren begangenen Straftaten und sind für den Vollzug jugendstrafrechtlicher Schutzmassnahmen und Strafen verantwortlich.

Maggiori informazioni: https://jugendstrafrechtspflege.zh.ch

1 dataset trovato

  • Statistik der Jugendstrafrechtspflege des Kantons ZĂĽrich

    Oberjugendanwaltschaft Kanton ZĂĽrich
    Giustizia, sistema giuridico e sicurezza pubblica

    Begehen Jugendliche zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr ein Delikt, gilt fĂĽr sie das Jugendstrafrecht. Die Jugendanwaltschaften des Kantons ZĂĽrich untersuchen und beurteilen...

    Ultimo aggiornamento: aprile 20,2023

    • XLS