Description
Die Planungszone (Art. 27 RPG) bezeichnet ein Gebiet, in dem Nutzungspläne erlassen oder geändert werden müssen. Die Planungszone wird von einer Behörde erlassen und ist sofort mit deren Erlass rechtswirksam. In einem mit Planungszone bezeichnetem Gebiet darf nichts unternommen werden, das die (zukünftige) Nutzungsplanung präjudizieren würde.
Informations complémentaires
- Identifier
- Date de publication
- 5 décembre 2023
- Date de modification
- 5 décembre 2023
- Langues
- Allemand
- URL d'accès
- https://geodienste.ch/db/planungszonen_v1_1_0/deu?SERVICE=WMS&REQUEST=GetCapabilities
- Taille du fichier
- -
- Format
- WMS -