Arzneimittel dürfen in der Schweiz nur vertrieben werden, wenn sie vom Schweizerischen Heilmittelinstitut zugelassen sind. Swissmedic ist durch ihre Aufgaben in den Bereichen Bewilligung, Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln in den gesamten Lebenszyklus eines Arzneimittels eingebunden.

Anders als Arzneimittel durchlaufen Medizinprodukte keine behördliche Zulassung. Der Schwerpunkt von Swissmedic im Bereich Medizinprodukte liegt somit in einer effizienten Marktüberwachung.

Weitere Informationen: https://www.swissmedic.ch/

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  • Daten zu Betäubungsmitteln

    Swissmedic Schweizerisches Heilmittelinstitut
    Gesundheit

    Diese Rubrik gibt Einblick in die Publikationen zum Thema Betäubungsmittel. Sie finden hier folgende Listen:

    (Betriebsbewilligung zum Umgang mit kontrollierten Substanzen (Art. 2...

    Zuletzt aktualisiert: 8. April 2025

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