Last updated
May 11, 2012
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Description

Um die Bezeichnung „Bergprodukt“ (z.B. Bergkäse) verwenden zu können, müssen die Rohstoffe aus dem Berggebiet oder dem Sömmerungsgebiet stammen und in einer Gemeinde verarbeitet werden, die ganz oder teilweise im Berg- oder im Sömmerungsgebiet liegt.Die Verarbeitung folgender Produkte darf auch ausserhalb des Berg- und Sömmerungsgebiets stattfinden: genussfertige Milch; genussfertiger Rahm; Reifung der Käse sowie die Schlachtung und Zerlegung der Tiere. Die Bezeichnung „Berg“ darf auch in der Kennzeichnung eines aus mehreren Zutaten zusammengesetzten Lebensmit-tels verwendet werden, auch wenn das Lebensmittel selbst die Anforderungen für die Verwendung der Bezeichnung „Berg“ nicht erfüllt. Die Bezeichnung „Berg“ darf sich ausschliesslich auf die betreffenden Zutaten beziehen (z.B. „Jogurt aus Bergmilch“). (SR 910.19)

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Identifier
c5bc9d6b-cafb-4617-97d7-868ab4cd5506@bundesamt-fur-landwirtschaft-blw
Issued date
May 11, 2012
Modified date
-
Publisher
Bundesamt für Landwirtschaft
Contact points
info@blw.admin.ch
Languages
  • English
  • German
  • French
  • Italian
Further information
Landing page
https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/instrumente/kennzeichnung/berg-und-alp.html
Documentation
Temporal coverage
-
Spatial coverage
Schweiz
Update interval
-
Metadata Access
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