Das Eidgenössische Amt für das Handelsregister (EHRA) übt im Auftrag des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements die Oberaufsicht über die Handelsregisterführung in den Kantonen aus. Es prüft die Rechtmässigkeit der Eintragungen und leitet diese nach deren Genehmigung zur Publikation an das Schweizerische Handelsamtsblatt weiter. Es kann Weisungen an die kantonalen Handelsregisterbehörden erlassen.

Das Handelsregister ist in der Schweiz dezentral organisiert. Für dessen Führung sind in erster Linie die Kantone zuständig. Die Handelsregisterführung kann in einzelnen Kantonen auch bezirksweise erfolgen. Gegenwärtig bestehen 28 Handelsregisterämter, welche für weitere Auskünfte zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen: https://ehra.fenceit.ch/de/eidgenoessisches-amt-fuer-das-handelsregister/

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