Zuletzt aktualisiert
23. Juni 2022
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Kategorien
Energie, Verkehr

Beschreibung

Seit dem 1. Januar 2020 gelten in der Schweiz - analog zur EU - CO2-Emissionsvorschriften für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper. Sie verpflichten die Schweizer Auto-Importeure, die Emissionen der erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassenen Lieferwagen und leichte Sattelschlepper zu senken. Bis Ende 2022 müssen diese im Durchschnitt auf 147 Gramm CO2 pro Kilometer gesenkt werden müssen. Im Zuge der Umstellung des Messverfahrens der CO2-Emissionen, wurde der CO2-Zielwert per 1. Januar 2021 von 147 g CO2/km, auf 186 g CO2/km angepasst. Aufgrund dieser Umstellung erfahren einige Attribute einen Bruch in der Zeitreihe (Bruch zwischen den Referenzjahren 2020 und 2021). Die Vergleichbarkeit nachfolgender Attribute ist auf der Zeitachse somit nicht oder nur bedingt gewährleistet (CO2, CO2_Massgebend, Ziel, Ziel_Abw, Sanktion_Final, gSC_Beansprucht, gSC_Reserve). Überschreitungen der Zielvorgabe werden mit einer Sanktionsabgabe gebüsst.

Kurzbericht über die Vollzugsresultate des Vorjahres inkl. aggregierten Kennzahlen. Datengrundlage sind Zulassungsdaten (IVZ), ergänzt um technische Daten (Typengenehmigungsdatenbank TARGA und vom ASTRA eigens erfasst Daten) sowie Verknüpfungen mit Daten zu registrierten Grossimporteuren.

Rechtsgrundlage: CO2-Verordnung, Art. 36, Abs. 3

Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Identifier
ogd61@bundesamt-fur-energie-bfe
Publikationsdatum
2. Juli 2021
Änderungsdatum
23. Juni 2022
Publisher
Bundesamt für Energie BFE
Kontaktstellen
Bundesamt für Energie BFE
Sprachen
Sprachunabhängig
Weitere Informationen
-
Landing page
https://www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/effizienz/mobilitaet/co2-emissionsvorschriften-fuer-neue-personen-und-lieferwagen/lieferwagen-und-leichte-sattelschlepper.html
Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
1. Januar 2020 - 31. Dezember 2021
Räumliche Abdeckung
-
Aktualisierungsintervall
Jährlich
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Bundesamt für Energie BFE