Zuletzt aktualisiert
1. März 2018
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Beschreibung

Für den Strassenbenutzer sind insbesondere die Bestimmungen für Hauptstrassen in Bezug auf den Vortritt relevant, die durch die Signalisationsverordnung SSV festgelegt werden: Hauptstrassen sind die mit dem Signal «Hauptstrasse» (3.03) gekennzeichneten Strassen, auf denen die Fahrzeuglenker, abweichend vom gesetzlichen Rechtsvortritt, an Kreuzungen vortrittsberechtigt sind». Hauptstrassenwegweiser und Ortsschilder haben einen blauen Hintergrund. Nebenstrassen sind alle Strassen, deren Beginn nicht besonders gekennzeichnet ist und auf denen die allgemeinen Verkehrsregeln gelten (z. B. Rechtsvortritt). D.h. alle übrigen Strassen (ausgenommen National- und Hauptstrassen) sind somit Nebenstrassen. Wegweiser und Ortsschilder haben einen weissen Hintergrund.

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Zusätzliche Informationen

Identifier
aba09b65-6853-4ca6-b5fa-53f3084581fc@geoinformation_kanton_freiburg
Publikationsdatum
1. März 2018
Änderungsdatum
1. März 2018
Publisher
Service des ponts et chaussées du canton de Fribourg
Kontaktstellen
christophe.emery@fr.ch
Sprachen
  • Deutsch
  • Französisch
Weitere Informationen
geocat.ch permalink
Landing page
http://map.geo.fr.ch/default.htm?dataTheme=Routes%20cantonales
Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
-
Räumliche Abdeckung
Canton de Fribourg (FR)
Aktualisierungsintervall
Unregelmässig
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