Zuletzt aktualisiert
1. Juli 2023
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Beschreibung

Die Schutzgebiete beinhalten gemäss Art. 19 der Aussenlandeverordnung (AuLaV; SR 748.132.3) Nationalparks, Hoch- und Übergangsmoore, Wasser- und Zugvogelreservate, Flachmoore, Auengebiete und Eidgenössische Jagdbanngebiete sowie gemäss Art. 32h die Moorlandschaften von nationaler Bedeutung. Aussenlandungen (das Abfliegen oder Landen sowie das Aufnehmen oder Absetzen von Sachen oder Personen ausserhalb von Flugplätzen) sind für zivile, bemannte Luftfahrtzeuge in Schutzgebieten grundsätzlich verboten. Auf Grund spezifischer Einschränkungen und Auflagen für Aussenlandungen werden in Luftfahrtpublikationen 4 Kategorien unterschieden: 1. Jagdbanngebiete 2. Moorlandschaften 3. Auengebiete 4. Übrige Schutzgebiete (Hoch- und Übergangsmoore, Flachmoore, Wasser- und Zugvogelreservate, Nationalpark). Jede Kategorie von Schutzgebieten ist in zwei Generalisierungsstufen unterteilt: In kleinmassstäblichen Ansichten werden die Schutzgebiete hinsichtlich Lesbarkeit in generalisierter Form und umgekehrt proportional zur Fläche mit einem lateralen Puffer zwischen 1 bis 80 m dargestellt. In den grossmassstäblichen Ansichten sind die Schutzgebietsperimeter in der rechtlich gültigen Ausdehnung dargestellt. Aussenlandungen in Jagdbanngebieten sind unter Vorbehalt von Art. 19 Abs. 3, Art. 28 sowie Art. 46 Abs. 4 nicht zulässig. Aussenlandungen für die Abwehr von Naturgefahren, die Wald- und Landwirtschaft, die Versorgung öffentlich zugänglicher Hütten, für den Bau oder den Unterhalt von Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse, Aussenlandungen und Schwebeflüge bei Ausbildungsflügen sowie Aussenlandungen im Auftrag der zuständigen kantonalen Behörden und von diesen Behördn bewilligte Aussenlandungen für den Bau oder Unterhalt von Bauten und Anlagen sind zulässig. Für Flüge zu anderen Arbeitszwecken gilt das Verbot nur vom 1. November bis zum 31. Juli.

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Zusätzliche Informationen

Identifier
e3cf990a-23d5-4876-b279-206f9eb5f4c9@bundesamt-fur-umwelt-bafu
Publikationsdatum
1. Juli 2023
Änderungsdatum
1. Juli 2023
Publisher
Bundesamt für Umwelt / Abteilung Biodiversität und Landschaft
Kontaktstellen
bnl@bafu.admin.ch
Sprachen
  • Englisch
  • Deutsch
  • Französisch
  • Italienisch
Weitere Informationen
Landing page
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Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
-
Räumliche Abdeckung
Schweiz
Aktualisierungsintervall
Unregelmässig
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