Zuletzt aktualisiert
10. August 2021
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Beschreibung

Das BAZL kann Baulinien zur Sicherung bestehender oder künftiger Flughafenanlagen festlegen. Die Baulinien müssen dem voraussichtlichen Endausbau entsprechen und der Raumplanung sowie dem Umweltschutz Rechnung tragen. Sie können vertikal begrenzt werden. Innerhalb der Baulinien dürfen keine baulichen Veränderungen oder sonstigen Vorkehren getroffen werden, die dem Zweck der Baulinie widersprechen. Ausgenommen sind Vorkehren, die dem Unterhalt oder der Beseitigung von Gefahren und schädlichen Einwirkungen dienen. Das BAZL hat bisher von diesem Instrument keinen Gebrauch gemacht. Es existieren deshalb keine Inhalte und kein Minimales Geodatenmodell zu diesem Datensatz. Der Metadatensatz dient einzig der Beschreibung des «Feature Service» zur entsprechenden Ebene in den kantonalen ÖREB-Katastern.

Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Identifier
da5860d9-e805-4deb-9cfc-a4c3ee322fb7@bundesamt-fur-zivilluftfahrt-bazl
Publikationsdatum
10. August 2021
Änderungsdatum
-
Publisher
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Kontaktstellen
adrian.nuetzi@bazl.admin.ch
Sprachen
  • Englisch
  • Deutsch
  • Französisch
  • Italienisch
Weitere Informationen
Landing page
https://www.cadastre-manual.admin.ch/de
Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
-
Räumliche Abdeckung
Schweiz
Aktualisierungsintervall
-
Metadatenzugriff
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adrian.nuetzi@bazl.admin.ch