Zuletzt aktualisiert
12. Dezember 2017
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Beschreibung

Seit dem 1. Januar 2002 sind in der Schweiz der Energieverbrauch und weitere Geräteeigenschaften für diverse Haushaltgeräte mit der Energieetikette zu deklarieren. Die Energieverordnung (EnV) sieht vor, dass das Bundesamt für Energie (BFE) kontrolliert, ob in Verkehr gebrachte Erzeugnisse den Vorschriften der Verordnung genügen. Mit der Ausführung dieser Kontrollen hat das BFE Electrosuisse und das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI beauftragt. Sie erfolgen in drei Stufen gegliedert: einen allgemeinen Marktcheck, administrative Kontrollen von Prüfberichten sowie Kontrollen der Herstellerdeklarationen.

Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Identifier
ogd23@bundesamt-fur-energie-bfe
Publikationsdatum
12. Dezember 2017
Änderungsdatum
-
Publisher
Bundesamt für Energie BFE
Kontaktstellen
Bundesamt für Energie BFE
Sprachen
Sprachunabhängig
Weitere Informationen
-
Landing page
https://www.bfe.admin.ch/ogd23
Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
-
Räumliche Abdeckung
-
Aktualisierungsintervall
Jährlich
Metadatenzugriff
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Bundesamt für Energie BFE